Eröffnung Leandro Erlich. Schwerelos mit anschließendem Art Rave

Infos

Zur Eröffnung der Ausstel­lung Leandro Erlich. Schwe­relos laden wir Sie, Ihre Familie, Freunde und Freun­dinnen am Freitag, 11. Oktober 2024, um 19 Uhr sehr herzlich ein. 

Der Eintritt ist frei.

Was verbirgt sich im Inneren eines riesigen Mondes? Kann ein „lebens­großes“ Haus schweben? Lassen sich Wolken in einer Vitrine einfangen und präsen­tieren? Kann schein­bare Schwe­re­lo­sig­keit in einem Raumschiff als Teil der Ausstel­lung zum Erlebnis werden? Was hat es mit dem monumen­talen Bild einer Landschaft auf sich, das kopfüber in luftiger Höhe hängt? Sie möchten Antworten auf all diese Fragen? Dann verpassen Sie keines­falls unsere neue Ausstel­lung Schwe­relos des argen­ti­ni­schen Künstlers Leandro Erlich!

Die spekta­ku­lären Instal­la­tionen Leandro Erlichs verführen einer­seits zum Staunen, anderer­seits laden sie die Betrach­tenden zu einer anregenden Reise ein, sich mit den faszi­nie­renden Bezie­hungen zwischen Wissen­schaft, Techno­logie, Ökologie, Raumfahrt, aber auch Migration zu befassen.

Leandro Erlich hat bisher in zahlrei­chen bedeu­tenden Museen, größten­teils in außer­eu­ro­päi­schen Metro­polen, ausge­stellt. 2023 wurde er in Europa mit einer großen Retro­spek­tive im Palazzo Reale in Mailand geehrt. Leandro Erlich. Schwe­relos ist die erste monogra­fi­sche Ausstel­lung des Künstlers in Deutsch­land und ist bis zum 13. Juli 2025 zu sehen.

Nach einer Begrü­ßungs­an­sprache von Andreas Beitin, Direktor des Kunst­mu­seum Wolfsburg, folgt ein Gespräch der Kuratoren mit dem Künstler Leandro Erlich.

Um 22 Uhr startet innerhalb der Ausstel­lung ein Art Rave mit dem DJ-Kollektiv Von Seite, ausge­richtet von der Young Genera­tion, dem Jungen Freun­des­kreis des Kunst­mu­seum Wolfsburg.

Keine Termine gefunden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Eine Karten­be­stel­lung oder Voranmel­dung für den 11. Oktober ist nicht notwendig.

Während des Eröff­nungs­tages erstellt der Veran­stalter Film- und Fotoauf­nahmen. Mit der Teilnahme wird dem Veran­stalter die Erlaubnis erteilt, diese Aufnahmen im Zusam­men­hang mit der Ausstel­lung für die Öffent­lich­keits­ar­beit und die Dokumen­ta­tion, analog und digital, zu verwenden.